Umgang mit der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

KI-Inhalte müssen künftig klar erkennbar sein: Unsere Landeskirche kennzeichnet KI-generierte Bilder und Texte gemäß EU-Verordnung und den Vorgaben der jeweiligen KI-Anbieter.

Fotocollage mit mehreren Bildern, lose nebeneinander angeordnet.
Laut der EU-KI-Verordnung müssen alle KI-generierten Inhalte, die von unserer Landeskirche veröffentlicht werden, gekennzeichnet werden, sei es in Print, auf Websites, in sozialen Medien, in Newslettern, etc. KI-generierte Bilder sind mit dem Hinweis auf die verwendete KI und der Ergänzung „KI-generiert“ zu kennzeichnen, z. B. „Copilot - KI-generiert“.
 
Bei Texten ist keine Kennzeichnung erforderlich, wenn eine menschliche redaktionelle Prüfung stattfindet. Automatisierte Textveröffentlichungen ohne solche Prüfung müssen gekennzeichnet werden. 
 
Zusätzlich zu den EU-Vorschriften müssen auch die Lizenzbedingungen der einzelnen KI-Anbieter berücksichtigt werden, da diese weitere Kennzeichnungspflichten (bspw. besondere Anforderungen an die Art und Weise der Kennzeichnung) erfordern können.