Alt-Text, Untertitel & Co: So werden visuelle Inhalte zugänglich

Damit alle Nutzer*innen Inhalte gleichermaßen wahrnehmen können, brauchen Bilder sinnvolle Alternativtexte und Medien wie Videos zusätzliche Informationen. Auch visuell barrierefrei kommunizieren.

1. Alternativtexte für Bilder (Alt-Texte)

Menschen mit Sehbehinderungen nutzen Screenreader, die die sogenannte Alt-Texte von Bilder vorlesen. Diese Texte beschreiben den wesentlichen Inhalt oder Zweck eines Bildes. Dabei gilt:
  • Inhalt beschreiben, nicht das Medium
    • „Bild von einem Diagramm“ statt „Balkendiagramm zum Umsatzwachstum 2024“
  • Verlinkte Bilder: Alt-Text muss den Zweck des Links enthalten
    • „Zur Startseite“ statt „Logo der Firma“
  • Komplexe Inhalte wie Infografiken oder Schaubilder benötigen zusätzlich eine ausführliche Beschreibung im Fließtext oder als separate Seite.
  • Keine Schriftgrafiken verwenden – Text sollte in Textform auf der Website hinterlegt sein. Ausnahme: Logos. Vermeiden Sie Flyer o.ä. als Bilddatei auf der Website zu präsentieren. Pflegen Sie Inhalte des Flyers als Nachrichten. 

2. Videos und Audio barrierefrei gestalten

Audiovisuelle Inhalte brauchen sie mehrkanalige Zugänge:
  • bei Videos legen Sie für gesprochene Inhalte einen Untertitel an.
  • Videos, die wichtige Informationen ausschließlich visuell vermittelt, benötigen Audiodeskription oder eine Volltext-Alternative (z. B. Transkript) 
  • Audiodateien enthalten eine schriftliche Alternative erhalten, z. B. in Form eines Transkripts.
Funktionserweiterungen folgen mit dem Release 2025-3 (im Laufe des Sommers)
 
Hinweis: Die Informationen stellen Sie so bereitgestellt, dass alle Nutzer*innen sie verstehen. Also egal mit welcher Einschränkung.